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Möchten Sie kurz in eine andere Welt eintauchen?

Hier finden Sie den neuen  Rundbrief   von Frau Anna und Herr Ueli Schäli vom 12. November 2020 über den aktuellen Stand des Missionsprojekts Chikupi in Sambia. Wir werden dieses Projekt auch weiterhin unterstützen (bis Dezember 2021).

Herzlichen Dank für Ihr Wohlwollen und für Ihre Spende. Bleiben Sie gesund und im Vertrauen.

Wir wünschen euch allen viel Geduld und Gottes Segen.

 

 

 

 

 

selbstverständlich unter Einhaltung der Schutzmassnahmen.
Aufgrund der Massnahmen von Bund und Kanton Zug sowie den Empfehlungen des Bistums Basel gelten im Pastoralraum Zug Walchwil ab sofort folgende Regelungen (Stand 19.10.2020):

 

Konkret bedeutet dies:

  • Betreten Sie die Kirche durch den Haupteingang.
  • Setzen Sie sich eine Maske auf, die Mund und Nase bedeckt.
  • Desinfizieren Sie sich die Hände gründlich.
  • Wählen Sie Plätze, die zur Belegung frei gegeben sind.
  • Tragen Sie die Maske auch zum Kommuniongang.  Achten Sie auch hier auf die Abstände. Die KommunionempfängerInnen tragen die Gesichtsmaske beim Empfang der Handkommunion; sie treten dann einige Schritte zur Seite, kommunizieren und gehen mit aufgesetzter Gesichtsmaske wieder an ihren Platz zurück.
  • Verlassen Sie die Kirche durch die bezeichneten Ausgänge und achten Sie auf die Abstände.

Beachten Sie bitte die Informationen vor Ort, insbesondere die neu angeordnete Maskenpflicht.

Häufige Fragen und Antworten:

  • Beerdigungen und Abdankungsfeiern in der Kirche sind unter Einhaltung des Schutzkonzeptes möglich.
  • Taufen und Trauungen können unter Einhaltung der Schutzmassnahmen stattfinden.
  • Für persönliche Seelsorgegespräche melden Sie sich bitte bei Ihrem Pfarramt. Wir sind für Sie da.
  • Der Religionsunterricht kann stattfinden. Die Schulhausleitungen vor Ort entscheiden darüber, in welcher Form der Religionsunterricht möglich ist.
  • Der Bischof entbindet weiterhin von der Sonntagspflicht.
  • Die Kirchen sind für das persönliche Gebet offen, bitte beachten Sie, dass auch hier die Maskenpflicht gilt.
  • Veranstaltungen in Vereinen gelten nicht als private Veranstaltungen; für sie gelten weiterhin die Schutzkonzeptauflagen wie bisher, allerdings mit Sektorgrösse 100 (statt 300). Für Veranstaltungen mit mehr als 15 Personen muss ein Schutzkonzept vorgelegt werden.
  • Die Öffnung der Pfarreizentren liegt in der Kompetenz der Kirchgemeinde.

Diese Massnahmen gelten bis auf Weiteres und werden je nach Situation angepasst. Grundsätzlich sind die Anweisungen der Gesundheitsbehörden zu beachten.

 

Gottesdienst-Impulse
Wenn Sie Gottesdienst-Impulse oder Ideen für Feiern zu Hause wünschen, haben wir Ihnen hier eine Auswahl aufgelistet:

Seelsorge digital

Weitere Infos unter:

Informationen des Bistums Basel

Empfehlungen des Bundes

Informationen des Kantons Zug

Informationen des Bundesamts für Gesundheit

Wir bitten um Ihr Verständnis, danken Ihnen für Ihre Rücksichtnahme und wünschen Ihnen Gesundheit. Gott segne Sie.